Verfahrensbeistand:
Ein Verfahrensbeistand wird in Kindschaftsverfahren vom Gericht bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Gegenstände solcher Verfahren können sein:
- Sorgerecht, insbesondere auch bei Kindeswohlgefährdung
- Umgangsrecht
- Abstammungs- / Adoptionssachen
- freiheitsentziehende Unterbringung
- Herausgabe des Kindes / Verbleibensanordnung
- Trennung des Kindes von der Obhutsperson
Als Verfahrensbeistand habe ich die Aufgabe, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.