Verfahrensbeistand:


Ein Verfahrensbeistand wird in Kindschaftsverfahren vom Gericht bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Gegenstände solcher Verfahren können sein:

-          Sorgerecht, insbesondere auch bei Kindeswohlgefährdung

-          Umgangsrecht

-          Abstammungs- / Adoptionssachen

-          freiheitsentziehende Unterbringung

-          Herausgabe des Kindes / Verbleibensanordnung

-          Trennung des Kindes von der Obhutsperson

Als Verfahrensbeistand habe ich die Aufgabe, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.